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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der FELIX Beratungsgruppe.at OG, Brunnengasse 21/6, 2230 Gänserndorf, Österreich (nachfolgend „Provova“), und ihren Kunden.

2. Kontakt:
- E-Mail: mf@provova.com
- Website: https://provova.com

3. Die AGB gelten für kostenlose und kostenpflichtige digitale Analyseleistungen, individuelle Beratungs- und Entwicklungsprojekte sowie Coaching- und Mentoringangebote.

4. Kunden können sowohl Unternehmer im Sinne des § 1 UGB als auch Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sein. Soweit Bestimmungen ausdrücklich auf Unternehmer beschränkt sind, gelten sie nicht für Verbraucher.

5. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibungen haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

6. Abweichende Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn Provova ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Leistungsangebot

Provova bietet insbesondere folgende Leistungen an:

2.1 Kostenlose Website-Checks

Automatisierte Erstprüfungen öffentlich zugänglicher Websites zur Identifikation technischer, struktureller und inhaltlicher Verbesserungspotenziale.

Der konkrete Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Kostenlose Website-Checks dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine vollständige technische, rechtliche oder sicherheitsbezogene Prüfung.

2.2 Kostenpflichtige Analyse- und Ergebnispakete

Dazu gehören insbesondere:

  • Website-Potenzialanalysen
  • Technische und inhaltliche Website-Bewertungen
  • SEO- und Wettbewerbsanalysen
  • Analyse wesentlicher Kundenfragen
  • Identifikation von Informationslücken
  • FAQ-Empfehlungen und FAQ-Inhaltspakete
  • Strategische Handlungsempfehlungen

Die jeweiligen Ergebnisse werden in der vereinbarten Form digital bereitgestellt.

2.3 Individuelle Digitalprojekte

Provova bietet individuell vereinbarte Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsleistungen an, beispielsweise:

  • Digitale Strategie und Positionierung
  • Website-Konzeption und Optimierung
  • Suchmaschinenoptimierung
  • KI-Integration und Automatisierung
  • Entwicklung digitaler Anwendungen
  • Technische und organisatorische Beratung
  • Individuelle Schulungen und Workshops

Leistungsumfang, Termine, Vergütung und gegebenenfalls Abnahmekriterien werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

2.4 Business Coaching und Mentoring

Individuelle Begleitung insbesondere von Unternehmern, Selbstständigen, Gründern und Führungskräften bei beruflichen und unternehmerischen Fragestellungen.

2.5 Persönliches Coaching und Mentoring

Individuelle Begleitung von Einzelpersonen bei persönlichen Entscheidungen, Veränderungsprozessen, Zielklärung und persönlicher Weiterentwicklung.

Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der jeweils bestehenden gesetzlichen und gewerberechtlichen Berechtigungen angeboten.

Psychotherapie, medizinische Behandlung und Mentaltraining sind nicht Gegenstand des Provova-Leistungsangebots.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Die Darstellung von Leistungen auf provova.com stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet ist.

2. Bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen gibt der Kunde durch Betätigung der eindeutig beschrifteten zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab.

3. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Auftragsbestätigung oder eine eindeutig als Vertragsannahme erkennbare Bereitstellung der bestellten Leistung zustande.

4. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nicht zwingend eine Vertragsannahme dar.

5. Individuelle Projekte werden durch Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch eine andere ausdrücklich vereinbarte Form beauftragt.

6. Coaching- und Mentoringtermine werden durch verbindliche Terminbestätigung vereinbart.

7. Vor Vertragsabschluss werden die wesentlichen Leistungsmerkmale, der Gesamtpreis und gegebenenfalls zusätzliche Kosten mitgeteilt.

§ 4 Kostenlose Website-Checks

1. Kostenlose Website-Checks werden im jeweils angebotenen Umfang bereitgestellt.

2. Die Ergebnisse beruhen auf automatisierten Prüfungen und den zum Prüfzeitpunkt verfügbaren Informationen.

3. Es besteht kein Anspruch auf die Analyse sämtlicher Unterseiten oder auf eine vollständige Erkennung aller technischen, sicherheitsbezogenen oder inhaltlichen Probleme.

4. Provova kann die Nutzung kostenloser Prüfungen durch angemessene technische Grenzen beschränken, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Prüfungen, der Verarbeitungskapazität und der zulässigen Scan-Tiefe.

5. Ein kostenloser Website-Check begründet keine Verpflichtung zum Erwerb weiterer Leistungen.

6. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Automatisierte Website-Analysen und Sicherheitsprüfungen

1. Website-Analysen erfolgen grundsätzlich auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen.

2. Kunden verpflichten sich, bei der Beauftragung einer Analyse keine Rechte Dritter zu verletzen.

3. Technische Prüfungen können insbesondere HTTP-Statuscodes, Weiterleitungen, SSL/TLS-Konfigurationen, Sicherheitsheader, Seitenstruktur, Metadaten, strukturierte Daten und öffentlich sichtbare Inhalte umfassen.

4. Ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung führt Provova keine Penetrationstests, Ausnutzung von Sicherheitslücken, Umgehung von Zugangsbeschränkungen oder sonstige eingriffsintensive Sicherheitsprüfungen durch.

5. Weitergehende Sicherheitsprüfungen setzen eine ausdrückliche Berechtigung des jeweiligen Websitebetreibers sowie eine gesonderte Vereinbarung über Umfang, Grenzen und Durchführung voraus.

6. Provova ist berechtigt, offensichtlich missbräuchliche oder rechtswidrige Prüfaufträge abzulehnen.

7. Analyseergebnisse stellen eine Momentaufnahme dar und sind keine Zertifizierung der vollständigen Sicherheit oder Rechtskonformität einer Website.

§ 6 Künstliche Intelligenz und externe Analysedienste

1. Provova kann zur Leistungserbringung KI-Systeme und externe Analysedienste einsetzen, insbesondere OpenAI, Anthropic Claude und DataForSEO.

2. KI-Systeme können zur Inhaltsanalyse, Qualitätsbewertung, Erstellung von FAQ-Vorschlägen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen verwendet werden.

3. KI-generierte Ergebnisse können trotz angemessener Qualitätssicherungsmaßnahmen unvollständig, fehlerhaft oder interpretationsbedürftig sein.

4. Provova schuldet die jeweils vereinbarte Leistung mit der vertraglich und gesetzlich erforderlichen Sorgfalt.

5. Ein bestimmtes Suchmaschinenranking, eine definierte Umsatzsteigerung, eine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen oder eine garantierte Platzierung in KI-Suchsystemen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

6. Eine vereinbarte fachliche Prüfung oder Qualitätssicherung von Ergebnissen bleibt von den vorstehenden Hinweisen unberührt.

7. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

§ 7 Individuelle Projekte

1. Gegenstand individueller Projekte ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung.

2. Das Angebot legt insbesondere Leistungsumfang, Ergebnisse, Vergütung, Zeitplan und erforderliche Mitwirkungshandlungen fest.

3. Ob eine Dienstleistung oder die Herstellung eines bestimmten Werks geschuldet ist, richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt.

4. Zusätzliche Anforderungen und Änderungswünsche können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen. Solche Änderungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

5. Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, werden das Abnahmeverfahren und gegebenenfalls die Abnahmekriterien im Projektangebot geregelt.

6. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Leistungsumfang sind die vereinbarte Leistungsbeschreibung und die sonstigen Vertragsunterlagen maßgeblich.

7. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

§ 8 Mitwirkungspflichten

1. Kunden stellen die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

2. Kunden sind dafür verantwortlich, dass sie zur Bereitstellung der jeweiligen Informationen und Zugänge berechtigt sind.

3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können eine angemessene Anpassung vereinbarter Projekttermine erforderlich machen.

4. Provova informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Hindernisse für die Leistungserbringung.

5. Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung wird nur berechnet, soweit hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.

§ 9 Coaching und Mentoring

1. Coaching und Mentoring dienen der individuellen Reflexion, Orientierung und Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten.

2. Ziele, Themen, Dauer und Rahmenbedingungen werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

3. Coaching und Mentoring können online oder in Präsenz stattfinden.

4. Die aktive Mitwirkung und eigenverantwortliche Umsetzung besprochener Maßnahmen obliegen dem Kunden.

5. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.

6. Provova erbringt die vereinbarte Begleitung mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt.

7. Coaching und Mentoring ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, psychologische oder sonstige gesetzlich geregelte Behandlung.

8. Die Durchführung erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden berufs- und gewerberechtlichen Befugnisse.

§ 10 Termine, Absagen und Verschiebungen

1. Vereinbarte Coaching-, Mentoring- und Beratungstermine sind verbindlich.

2. Terminverschiebungen können im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

3. Für Absagen gelten die im jeweiligen Angebot oder Buchungsprozess ausdrücklich vereinbarten Stornobedingungen.

4. Bei Unternehmerkunden können angemessene Stornopauschalen oder Vergütungsregelungen individuell vereinbart werden.

5. Gegenüber Verbrauchern gelten Stornoregelungen nur, soweit sie wirksam vereinbart wurden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

6. Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, bleiben unberührt.

7. Muss Provova einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder zumutbar, werden bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die bei der Bestellung oder im individuellen Angebot angegebenen Preise.

2. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise einschließlich gesetzlich anfallender Steuern und verpflichtender Gebühren angegeben.

3. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise ausgewiesen werden, sofern die steuerliche Behandlung eindeutig erkennbar ist.

4. Standardisierte Analysepakete können im Voraus bezahlt werden.

5. Individuelle Projekte können nach vereinbartem Festpreis, nach Zeitaufwand oder nach definierten Projektphasen abgerechnet werden.

6. Zahlungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Teilzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Rechnung.

7. Für Online-Zahlungen kann Stripe eingesetzt werden. Die tatsächlich verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt.

8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Zusätzliche Leistungen werden nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung verrechnet.

§ 12 Lieferung digitaler Ergebnisse

1. Digitale Analyseergebnisse können insbesondere als PDF, strukturierter Bericht, elektronisches Dokument, FAQ-Paket oder über eine geschützte Onlineansicht bereitgestellt werden.

2. Die vereinbarte Lieferfrist ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung.

3. Bei individuell erstellten Ergebnissen können Umfang und Bearbeitungszeit vom konkreten Analyseauftrag abhängen.

4. Die Bereitstellung erfolgt über den vereinbarten Kommunikations- oder Übermittlungsweg.

5. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Vertragsmäßigkeit digitaler Leistungen, Gewährleistung und Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 13 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

1. Provova beziehungsweise die jeweiligen Rechteinhaber behalten ihre Rechte an bestehenden Methoden, Analyseverfahren, Softwarekomponenten, Vorlagen, Werkzeugen und sonstigen geschützten Materialien.

2. Kunden erhalten an erworbenen Analyseberichten und Ergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

3. Erworbene FAQ-Inhaltspakete dürfen im vertraglich vereinbarten Umfang auf den eigenen Websites beziehungsweise den ausdrücklich vereinbarten Kundenwebsites verwendet und angepasst werden.

4. Ein Weiterverkauf als eigenständiges Produkt oder die Weitergabe an nicht vereinbarte Dritte bedarf einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung.

5. Für individuell entwickelte Websites, Software oder sonstige Projektergebnisse werden die Nutzungsrechte im jeweiligen Projektangebot festgelegt.

6. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

7. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

§ 14 Vertraulichkeit

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche und persönliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

2. Dies gilt insbesondere für Geschäftsstrategien, interne Unternehmensinformationen, Projektunterlagen sowie persönliche Inhalte aus Coaching- und Mentoringgesprächen.

3. Ausgenommen sind Informationen, die bereits rechtmäßig öffentlich bekannt sind, unabhängig und rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.

§ 15 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

2. Informationen über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Betroffenenrechte enthält die Datenschutzerklärung unter https://provova.com/datenschutz/.

3. Soweit Provova im Rahmen individueller Kundenprojekte personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

4. Kunden sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer jeweiligen datenschutzrechtlichen Verantwortung zuständig.

§ 16 Gewährleistung

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

2. Bei Werkleistungen richten sich die Ansprüche nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

3. Bei digitalen Leistungen an Verbraucher sind insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes zu beachten, soweit dieses anwendbar ist.

4. Bei Unternehmergeschäften können abweichende Gewährleistungsregelungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden.

5. Eine vereinbarte Beschaffenheit oder ausdrücklich zugesicherte Funktion bleibt verbindlich.

§ 17 Haftung

1. Provova haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen.

3. Gegenüber Verbrauchern bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen unberührt.

4. Für Unternehmer können im jeweiligen Projektvertrag gesetzlich zulässige Haftungsbegrenzungen vereinbart werden.

5. Hinweise auf die Grenzen automatisierter Analysen oder KI-generierter Ergebnisse schränken die Haftung für eine schuldhafte Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht entgegen zwingendem Recht ein.

§ 18 Rücktrittsrecht für Verbraucher

18.1 Grundsätzliches Rücktrittsrecht

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung, beispielsweise per E-Mail an as@felix-beratungsgruppe.at.

18.2 Beginn von Dienstleistungen vor Ablauf der Rücktrittsfrist

Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass Provova bereits während der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann dies entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart werden.

Bei vollständiger Erbringung einer kostenpflichtigen Dienstleistung kann das Rücktrittsrecht unter den Voraussetzungen des § 18 FAGG entfallen.

Tritt der Verbraucher während der Leistungserbringung wirksam zurück, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen geschuldet sein.

18.3 Digitale Inhalte

Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Rücktrittsrecht unter den Voraussetzungen des § 18 FAGG entfallen, insbesondere bei ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn, entsprechender Kenntnisnahme und ordnungsgemäßer Vertragsbestätigung.

Die gesetzlichen Voraussetzungen werden im jeweiligen Bestellprozess gesondert berücksichtigt.

18.4 Keine pauschale Ausnahme für Coachingtermine

Die bloße Vereinbarung eines bestimmten Coaching- oder Mentoringtermins führt nicht automatisch zum Ausschluss des gesetzlichen Rücktrittsrechts.

Die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.

18.5 Folgen eines wirksamen Rücktritts

Bei einem wirksamen Rücktritt werden erhaltene Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erstattet, grundsätzlich spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung.

Gesetzlich zulässige Entgeltansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

§ 19 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie als Verbraucher vom Vertrag zurücktreten möchten, können Sie das folgende Formular verwenden. Die Verwendung ist nicht verpflichtend.

An:

FELIX Beratungsgruppe.at OG
Brunnengasse 21/6
2230 Gänserndorf
Österreich

E-Mail: mf@provova.com

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung beziehungsweise die Bereitstellung folgender digitaler Inhalte:

Leistung: __________________________

Bestellt am: _______________________

Name: ____________________________

Anschrift: _________________________

Datum: ___________________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________

§ 20 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

1. Bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Dazu können insbesondere erhebliche Infrastrukturstörungen, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen gehören.

3. Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei über wesentliche Leistungshindernisse, soweit dies möglich und zumutbar ist.

4. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 21 Vertragsbeendigung

1. Einmalige Leistungen enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten.

2. Individuelle Projektverträge können nach Maßgabe der vereinbarten Vertragsbedingungen und gesetzlichen Bestimmungen beendet werden.

3. Das Recht zur außerordentlichen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Bereits erbrachte Leistungen werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.

2. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit anwendbar, unberührt.

3. Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Provova vereinbart.

4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

§ 23 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt, soweit rechtlich möglich, unberührt.

2. Änderungen bereits abgeschlossener Verträge bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage.

3. Es gilt die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung der AGB.

4. Die Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Abweichende Vertragssprachen können ausdrücklich vereinbart werden.

FELIX Beratungsgruppe.at OG
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